Leistungen
Barrierefreies Webdesign
In § 11 des am 27. April 2002 verabschiedeten bundesweiten Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG) werden alle Dienststellen der Bundesverwaltung dazu verpflichtet, ihr Angebot an Internetseiten oder grafischen Programmoberflächen barrierefrei zu gestalten.
Einfach gesprochen, fordern diese Richtlinien, daß jede Website für jeden Benutzer mit jedem beliebigen Browser und jeder beliebigen technischen Ausstattung im vollen Umfang zugänglich und nutzbar ist.
Wünschen Sie weitere Informationen zu diesem Thema? Ich berate Sie gerne und analysiere Ihre Internetseite auf die Anforderungen der BITV hin.

